Auf dieser Seite will ich zum Sachstand “mögliches Gewerbegebiet Etterschlag Ost” informieren. Zur Erläuterung: Diese Seite ist rein privat erstellt und stellt keine Meinungsäußerung der Gemeinde dar. Ich selbst bin in keiner Weise an der Fläche beteiligt und partizipiere an möglichen Vor- und Nachteilen im selben Maß wie jeder andere Gemeindebürger. Ich will jedoch nicht verhehlen, das ich tendenziell eher ein Befürworter eines Gewerbegebietes bin. Meine endgültige Entscheidung wird sich aber nach der Art der Gestaltung und Nutzung richten - ich glaube, dies gilt derzeit für einen Großteil der Bevölkerung. Ich versuche, hier nur Fakten und diese möglichst objektiv darzustellen. Leider wird mir dies, da ich Mensch bin nicht immer vollständig gelingen, hierfür entschuldige ich mich im voraus

12.09.2001

                                         Ratsbegehren

In der Gemeinderatssitzung am 12.09.2001 wurde mit 9:8 Stimmen beschlossen, dem Bürgerentscheid am 14. Oktober ein Ratsbegehren entgegenstellen. So will der Gemeinderat erreichen, dass er die für eine wirklich sinnvolle Beurteilung des Standortes erforderlichen Daten bekommt und dann über das Projekt entscheiden kann.  Hier können Sie schon mal einen Eindruck gewinnen, wie der Stimmzettel in etwa aussehen könnte.

08.08.2001

                     Bürgerentscheid am 14. Oktober

In der Gemeinderatssitzung am 8. August hat der mit 10 Gemeinderäten besetzte Ferienausschuß über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beraten. Nachdem die Verwaltung bestätigt hatte, dass alle formellen Vorschriften eingehalten wurden, mußte entschieden werden, ob die Gemeinde dem Bürgerbegehren abhilft, indem es dem Wortlaut des Bürgerentscheides folgend alle Planungen für das Gewerbebebiet einstellt. Der Ferienausschuss lehnte dies jedoch einstimmig ab und beschloß daraufhin, ebenfalls einstimmig, den Bürgerentscheid am 14. Oktober mit der Fragegestellung “Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Wörthsee auf die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes im Osten von Etterschlag verzichtet und die bisherigen Planungen hierfür einstellt und nicht weiterverfolgt ?” durchzuführen. Zur Annahme des Bürgerentscheides ist es erforderlich, dass die Mehrheit, die jedoch mindestens 20 % der Wachlberechtigten (ca. 640 Stimmen) ausmachen muss, gegen das Gewerbegebiet votieren. [Mehr Infos über Bürgerbegehren]

27.07.2001

       Unterschriftenliste gegen Gewerbegebiet übergeben

Am Freitag, den 27. Juli, übergaben Vertreter der Bürgerintiative eine Liste mit 638 Unterschriften gegen das geplante Gewerbegebiet im Etterschlager Osten. Nach der jetzt folgenden Prüfung der Liste wird es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerbegehren kommen. Während Bürgermeister Dorbath die Fragestellung des Bürgerentscheides (Nur Gewerbegebiet ja oder nein) bemängelte, kritisierten die Initiatoren des Bürgerentscheides die Informationspolitik der Gemeinde. Eine Entscheidung über die Annahme und Durchführung des Bürgerbegehrens wird nun am 8. August der Ferienausschuss der Gemeinde in einer öffentlichen Sitzung treffen. Bürgermeister Dorbath versicherte jedoch, dass sich die Gemeinde nicht querstellen wird.

11.07.2001

       Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen

In der Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2001 hat der Gemeinderat nach kontroverser Diskussion auf Antrag des Arbeitskreises Siedlungsökologie der Agenda 21 be- schlossen, den Flächennutzungsplan für das entsprechende Areal zu ändern.

03.07.2001

         Bürgerinitiative will Bürgerbegehren initieren

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit rund 80 Teilnehmern am 03.Juli 2001 wurde bekanntgegeben, dass die neugegründete Bürgerintiative “Gegen das geplante Gewerbegebiet in Etterschlag” ein Bürgerbegehren anstrengt. Die hierfür erforderlichen 350 Unterschriften (= 10% der Wahlberechtigten) will die Gruppe unter Leitung von Heinz Oberbauer und Franz Freymann jetzt sammeln.

17.05.2001

  
                Bericht von der Bürgerversammlung

Am Donnerstag, den 17. Mai 2001 fand im randvollen, 250 Personen fassenden, Saal im Augustiner am Wörthsee eine Bürgerversammlung zum Thema “Mögliches Gewerbegebiet Etterschlag-Ost” (Dieser Terminus war der Vorschlag eines Redners), statt. Vor Beginn der Veranstaltung wurde von der Gemeindeverwaltung ein Lageplan verteilt, der die Lage des in Frage kommenden Gebietes darstellt.

Zu Beginn legte der 1. Bgm Hermann Dorbath dar, dass die viel kritisierte “Geheimhaltungsheimhaltungspolitik” durch die Gemeindeordnung rechtlich zwingend erforderlich gewesen sei. So konnte man erst an die Öffentlichkeit treten als die Vertrags- verhandlungen abgeschlossen waren.

Anschließend legte er nochmals dar, dass die Verschuldung von ca. 1260,- DM pro Gemeindebürger in diesem Jahr im ungüstigsten Fall bis auf 1760,- DM steigen könnte. Es könne aber trotzdem nicht von fehlender Haushaltsdisziplin gesprochen werden, da die hohe Verschuldung einerseits darin begründet liege, dass sich die Gewerbesteuerein- nahmen seit 1999 drastisch vermindert hätten, andererseits aber auch Werte geschaffen wurden (später in der Veranstaltung wies der Finanzreferent Konrad Gritschneder darauf hin, dass der ProKopf-Verschuldung von 1260,- DM ein Vermögen von ca. 10.000,- DM je Bürger gegenüberstünde). Auch leiste sich Wörthsee mit Kinderhort, Kindergärten und Pflegeheim ein gegenüber anderen Gemeinden vorbildliches soziales Netz. Gleichwohl sei es wie in einer Familie so, dass man nicht auf Dauer auf Pump leben könne, sondern auch Einnahmen braucht.

Zur Historie des bestehenden “Optionsvertrages” erläuterte der Bürgermeister, dass im Jahr 2000 ein Grundstücksentwickler auf die Gemeinde zugekommen war, der unter Mitwirkung der Grundstückseigentümer auf der Fläche Gewerbeflächen entwickeln wollte. Nachdem sich der Gemeinderat aber damit nicht recht anfreunden konnte, ging die Gemeinde auf die Rechtsanwaltskanzlei Labeé und Partner zu, die dann ein Konzept entwickelte, welches es ermöglichte über ein einseitiges Kaufangebot 17,65 ha zusammenhängende Fläche bis zum 31.12.2004 zu erwerben.

Nun war es an Rechtsanwalt Walter Labeé, über Wesen und Inhalt des Vertrages zu berichten. Er erläuterte, dass es sich dabei um ein einseitiges notarielles Kaufangebot über die Fläche von 17,65 ha handle, dass einseitig nur die Grundstückseigentümer verpflichte, die Grundstücke für einen Preis von 80,- DM/m2 zu veräußern, falls sich die Gemeinde Wörthsee bis zum 31.12.2004 entschließe, das Angebot anzunehmen.  Im Vertrag wäre auch geregelt, dass die Gemeinde die erforderlichen ökologischen Ausgleichsflächen im Gebiet der Harpfenau zum Verkehrswert erwerben könne. Diese würden dann ökologisch aufgewertet und es könnte dort beispielsweise auch ein Waldlehrpfad entstehen. Sollte die Gemeinde sich entschließen, dem Angebot nicht nährerzutreten entstünden weder weitere Kosten noch irgendwelche Pflichten. Er betonte, dass die Gemeinde unter Mitwirkung der Bürger die einmalige Chance habe, auf diesem Areal zu planen, was immer für die Gemeinde wünschenswert und sinnvoll sein, dabei sei die Nutzung auch nicht auf ein Gewerbegebiet festgelegt (später sprach er sogar vom Entwicklungsgebiet, statt Gewerbegebiet). Man müsse dabei nicht auf die Belange der Grundstückseigentümer eingehen und sei frei, die Planungshoheit der Gemeinde zu nutzen. Dann forderte er die Bürger auf, Ihre Wünsche und Meinungen zu äußern.

Nachdem zunächst Armin Karpa vom AK Siedlungsökologie der lokalen Agenda 21 klarstellte, dass man nicht immer von “der Agenda” sprechen sollte, sondern hinzufügen müsse, um welchen der 5 autonomen Arbeiskreise es sich dabei handele, stellte er fest, dass der AK Siedlungsökologie, sofern die Grundsätze der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, die Chance sehe, dass über die Realisierung eines Gewerbegebietes die Gemeinde langfristig sogar schuldenfrei werden könnte. Aus aus ökologischen Gesichtspunkten heraus bezeichnete er den Standort durchaus als sinnvoll und es wäre auch wünschenswert, wenn sich die Zahl der auspendelnden Gemeindebürger (mit den zugehörigen Fahrzeugbewegungen) reduzieren ließe. Schließlich forderte er noch, nicht nur Arbeitsplätze für Akademiker, sondern auch für Haupt-/Realschüler und speziell für Teilzeitkräfte zu schaffen, für die sich das Auspendeln noch weniger lohne. Seine kurze Rede wurde, wie auch später bei Herrn Labeé, bereits von Zwischenrufen unterbrochen, die forderten, man wolle endlich dem Bürgermeister Fragen stellen.

Anschließend hatte der AK Umwelt der Agenda 21 das Wort. Dieser wollte die Frage nach den Kosten und Einnahmen aus dem möglichen Gewerbegebiet beantwortet haben (was den ganzen Abend über immer wieder gefordert wurde) und bezweifelte, dass sich dies jemals rechnen würde. Schließlich sei beim vorhandenen Gewerbegebiet Etterschlag West ursprünglich von 2 Mio. DM Verdienst gesprochen worden (was Bgm Dorbath energisch bestritt) und letztendlich habe man nichts verdient. Im AK Umwelt habe man errechnet, dass man, um auch nur kostendeckend arbeiten zu können einen Verkaufspreis von 940,-/m2 erzielen müßte. Dieser Preis setze sich folgendermaßen zusammen:

Grunderwerb: 80,- m2
qualifizierter Bebauungsplan von hoher städtebaulicher Qualität: 190-230,-/m2
Umgehungsstraße Etterschlag: 20-30,-/m2
Kosten durch die Grundwassersituation: 40-50,-/m2
Folgekosten: 2 Mio. DM für einen Kindergarten, 15 Mio. DM für einen Schulneubau

Die anschließende Rednerin hatte ihr Pulver offensichtlich bei den vorherigen lautstarken Zwischenrufen  schon verschossen und konnte faktisch nur sehr wenig beitragen. Glücklicherweise war dieser Diskussionsbeitrag die Ausnahme, in der Regel wurde zumindest versucht, einigermaßen sachlich untermauert zu argumentieren oder zu fragen.

Der Vorsitzende des CSU-Ortsverbandes Bernd Zobel stellte die Frage, ob sich auch eine Teilfläche realisieren ließe, wollte ebenfalls eine Auskunft über Kosten und Nutzen und äußerte Bedenken bezüglich der Grundwassersituation am entsprechenden Standort.

Nun antwortete Anwalt Labeé auf die bisherigen Fragen. Er stellte klar, dass eine auch überschlägige Kalkulation erst möglich sei, wenn Klarheit über die Art und Ausmaß der Nutzung bestünde. Allerdings wäre die Grundlage in Wörthsee so stabil, wie er es im Laufe seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit nicht gesehen hätte und wesentlich günstiger als in anderen Gemeinden, in denen man mit unwirksamen Verträgen zu kämpfen hätte oder immer mehrere Grundstückseigentümer mit am Tisch säßen. Wenn die Gemeinde dies wolle, was er ausdrücklich nicht empfahl, da dann jeglicher Einfluß auf die Art des angesiedelten Gewerbe verloren ginge, könne sie den Vertrag sofort annehmen, die 80,-/m2 bezahlen und die Fläche unverändert, wie sie steht und liegt für mindestens 200,- bis 250,- DM/m2 verkaufen (Anmerkung: Dies ergäbe einen Gewinn für Gemeinde von weit über 20 Mio. DM), was deutlich zeige, wie gut die finanzielle Grundlage sei. Auf die Frage nach seinem Honorar antwortete der Rechtsanwalt: “Bis hierher 10.000,- + MwSt.

Gemeinderat Ekkehard Bülow betonte dann, dass es gute Argumente für und gegen das Gewerbegebiet gäbe, aber mit dem abgeschlossenen Vertrag sicher kein Fehler gemacht worden sei. Er hätte auch kein Problem mit einem Bürgerentscheid, forderte die Bürger jedoch auf, einen geeigneteren Standort (auch kleiner) zu benennen

Jetzt ging Bürgermeister auf verschiedene Fragen und Einwürfe ein. Zunächst bezweifelte er die in der Presse genannten 3000 neuentstehenden Arbeitsplätze. Er wurde im Verlaufe des Abends mehrfach aufgefordert, Zahlen zu nennen, betonte jedoch immer wieder, dass Zahlen erst genannt werden können, wenn Art und Ausmaß der Nutzung klar wären. Zum bestehenden Gewerbegebiet erläuterte er, dass dies wegen der äußerst schwierigen Erschließung und aus politischem Willen zum Nullsummenspiel geworden sei. Alle Spektulationen über die Entstehung eines Biotech-Parks wies er weit von sich und betonte, dass über die Nutzung erst jetzt zu entscheiden sei und in diesen Entscheidungsprozess würde die Bevölkerung eingebunden. Er wies darauf hin, dass die Etterschlager Bürger, die ja am meisten betroffen wären, scheinbar am wenigsten Einwände hätten, so habe der Arbeitskreis Etterschlag nach hitziger Diskussion mehrheitlich beschlossen, dass man dem Gewerbegebiet unter der Voraussetzung, dass zeitgleich eine Umgehungsstraße entstehe und eine Strukturplanung nicht vergessen werde, positiv gegenüberstehe. Bürgermeister Dorbath äußerte weiter, dass sich der Gemeinderat verpflichtet fühlt gleichzeitig zum möglichen Gewerbegebiet eine Umgehungsstraße für Etterschlag zu realisieren. Es gäbe dazu zwar noch keinen Gemeinderatsbeschluß, er habe jedoch schon beim Landkreis vorgefühlt, wo man sich eine Umgehungsstraße, vorfinanziert durch die Gemeinde Wörthsee vorstellen könne. Weiterhin stellte er fest, dass die bestehende Schule durchaus erweitert werden kann, hierfür läge ein Konzept aus dem Jahre 1973 vor. Zum befürchteten Siedlungsdruck stellte er, wie auch einige andere Redner fest, dass dieser bereits jetzt bestehe, und sich durch die rundherum entstehenden Gewerbegebiete ohnehin verstärken wird. Außerdem stünden im Gemeindegebiet noch Bauplätze für ca. 1000 neue Gemeindebürger zur Verfügung. In diesem Zusammenhang stellte er auch fest, dass er selbst in Wörthsee wohne, dort aber nur 251 m2 besitze. Auf die Frage nach Arbeitsplätzen für Einheimische im bestehenden Gewerbegebiet sprach der Bürgermeister von ca. 50% bei der Firma Soyer, mußte sich diesbezüglich aber von Anwesenden, die vorab nachgefragt hatten, korregieren lassen: Nach deren Aussage hätte die Firma eine Anteil von 5 Einheimischen bei 70 Arbeitskräften genannt.

Gemeinderatsmitglied und Finanzreferent Konrad Gritschneder wies noch darauf hin, dass er, wie auch vermutlich die meisten Gemeindebürger, bislang weder dafür noch dagegen sei, denn es komme jetzt darauf an, was man daraus machen würde. Er betonte jedoch, dass hier nicht wie bei anderen Gemeinden die Katze im Sack gekauft wurde, sondern man sich aus der Ferne einen Sack anbieten lassen würde und erst zugreift, wenn die Katze in Sicht ist. In sofern wäre man blöd gewesen, den Optionsvertrag nicht zuzustimmen, zumal man es damit voll in der Hand hätte, die Planungshoheit im Interesse der Bürger auszuüben.

Gemeinderat Peter Steinhöfel bemängelte, dass das Angebot nur über die gesamte Fläche lautet, man dann aber 10-11 ha nutzen müßte um kostendeckend zu arbeiten. Er könnte sich aber durchaus 3 bis 4 ha Gewerbegebiet vorstellen.

Anwalt Labeé entgegnete, dass er sich das Gewerbegebiet auch kleiner vorstellen könne, riet aber dazu die ganze Fläche zu kaufen und den Rest nach Wünschen der Bürger (wie z. B. für Schützen oder Sportverein) zu nutzen. Später stellte er auf eine entsprechende Frage fest, dass es wohl möglich wäre, über Nachverhandlungen, nur eine Teilfläche zu erwerben.

Gemeinderat v. Elterlein ging auf die Frage der Grundwassersituation ein und stellte fest, dass dieses Gebiet durch die ehemals dort geplante Mülldeponie das hydrologisch am besten erkundete in der ganzen Gemeinde sei, und dort unter einer dünnen Lehmschicht eine durchlässige Bodenschicht liege und deshalb keine Wasserprobleme zu befürchten seien. Auf den Einwand, dass die Untersuchungen  vor dem Autobahnbau gewesen wären und seither auf dem Areal das Wasser stünde, entgegneten er und später auch der Bürgermeister, dass das “Wasserloch” in einiger Entfernung vom möglichen Gewerbebiet liege und dort das Wasser “stehenbliebe” weil es durch die Autobahn nicht abfließen kann und die oberste Bodenschicht ja undurchlässiger Lehm sei, was aber für das zu beplanende Areal kein Problem darstellen würde.

Gemeinderat Peter Flach bedankte sich, wie auch andere Gemeinderäte (z. B. Dr. Kai Müller, nach eigenen Worten Auslaufmodell, da er nicht mehr kandidieren wird) für die Initiative und den Einsatz der Bürger und betonte, dass man auf die Zusammenarbeit angewiesen sei. Er sah jedoch finanziell keine Alternativen zu einem möglichen Gewerbegebiet. Für den Fall, dass man in Wörthsee das Gewerbegebiet nicht realisieren würde, würde man auf die Vorteile daraus verzichten, die Nachteile jedoch trotzdem ertragen müssen, da die Gewerbegebiete rundherum entstehen. Zur Größe der Fläche merkte er an, dass man schließlich Gewinn machen wolle. Außerdem betonte er das auch der Siedlungsdruck nicht ganz neu sei . Wenn man über mehrere Jahre hinweg Wohnbebauung ausweisen würde, wäre dies eine ganz normale Entwicklung und würde die Gemeinde nicht weniger lebenswert machen. Später bemerkte auch ein “Zugezogener”, es  würden viele, von denen, die heute nicht wollen, dass man weiterwächst, nicht hier wohnen, wenn die frühere Bevölkerung genauso gedacht hätte. Daraufhin kam aus dem Saal der Einwand, dass Siedlungsdruck nicht meine, dass niemand mehr zuziehen dürfe, jedoch erhebliche struktuelle Kosten (Kindergarten/Schule) mit einhergingen.

Anwalt Labeé forderte dann noch die Bürger auf, sich frühzeitig, auch über Briefe, an der Meinungsbildung zu beteiligen. Erst dann würde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet und ein Architekt beauftragt. Die Gemeinde befinde sich so zu keiner Zeit in einer Zwangslage. Auf die Frage, ob sich angesichts der überall aus dem Boden schießenden Gewerbegebiete nicht ein Preisdumping abzeichnen würde und anständige Preise dann nicht mehr realisierbar wären antwortet Labeé: Wörthsee befindet sich hier in der Poleposition. Er wies darauf hin, dass in Inning unter Umständen die Verträge nichtig seien, man in Germering mit mehr als 30 Grundstücksbesitzern verhandeln müsse, wobei mindestens 300,- DM/m2 statt 80,- DM wie in Wörthsee zu bezahlen wären und in Weßling die Lage noch gänzlich ungeklärt sei, im Gegensatz dazu hätte Wörthsee bereits einen rechtwirksamen Vertrag und die Grundstückseigentümer wären außen vor.

Zwischenzeitlich forderte ein Bürger noch, dass in Erwartung eines möglichen Bürgerbegehrens vorab nicht noch Geld ausgegeben werden solle, damit, falls das Gewerbegebiet abgelehnt werden sollte, nicht noch Schulden für die Planung draufgesattelt werden. Labeé sagte daraufhin, dass Kosten erst anfallen würden, wenn der Bebauungsplan vom Architekten, evtl. nach einem Wettbewerb, erstellt würde. Die immerwieder auftauchende Frage nach den Kosten und Nutzen konnte letztendlich nur so beantwortet werden, dass das ganze Verfahren Zug um Zug liefe, also eine seriöse Kostenschätzung erst möglich wäre, wenn man wisse, was verwirklicht werden soll, zu diesem Zeit aber sicher auch schon ein gewisser Anteil an Architektenhonorar angefallen sein wird, der aber in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag stehe. Vorher seien auch Zahlen zu den entstehenden Arbeitsplätzen nicht zu schätzen.

Auf die Frage eines interessierten Bürgers, wie er sich denn auf dem laufenden halten könne, riet Peter Flach dann noch, die Tagesordnung zu den Gemeinderatssitzungen zu lesen und in die entsprechenden Gemeinderatssitzungen zu kommen, denn schließlich würde in Zukunft alles öffentlich behandelt. Auch in der jeweiligen Bürgerfragestunde könnten Wünsche und Bedenken geäußert werden.

Peter Steinhöfel machte noch darauf aufmerksam, dass am 28. Juni eine Agendaversammlung erarbeiten wird, wie mit einer Strukturplanung oder Planungen zum Gewerbegebiet weiter zu verfahren sei.

Bürgermeister Dorbath bedankte sich abschließend noch für den insgesamt fairen Ablauf der Veranstaltung, konnte aber keinen Termin für eine weitere Bürgerversammlung zu diesem Thema nennen, da dies vom Sachstand abhinge und erst mit den Gemeinderatskollegen abgesprochen werden muß. Er ginge aber davon aus, dass es darüberhinaus noch dieses Jahr im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung zu einer Versammlung im großen Rahmen käme.

Ich hoffe, damit die wesentlichen Argumente neutral wiedergegeben zu haben und ziehe für mich persönlich folgendes Fazit: Eine Entscheidung sollte möglichst auf sachlichen Fakten beruhen, diese wird es aber erst in ausreichendem Maß geben, wenn ein gewisses Planungsstadium erreicht ist. Ich halte es daher jetzt für verfrüht zu schreien: "Hurra Gewerbegebiet" oder "Zum Teufel damit" -  die Welt ist nicht schwarz oder weiß, also sind wir alle gefordert, sie bunt zu gestalten, was im konkreten Fall heißen soll: Jeder der sich berufen fühlt, soll versuchen konstruktiv mitzuarbeiten, wobei die Betonung auf konstruktiv liegt.

Johann Belle

 

05.04.2001                                         Presseerklärung

Die Gemeinde Wörthsee verfügt bisher über kein eigenes größeres Gewerbegebiet.

Bereits seit längerer Zeit wird der Gemeinde Wörthsee von staatlichen Stellen vorgeschlagen, entsprechend der Praxis der benachbarten Gemeinden an einem geeigneten Standort größere Gewerbeflächen für die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises zur Verfügung zu stellen.

Um die Voraussetzungen für derartige Überlegungen zu schaffen, konnte die Gemeinde Wörthsee am 21.03.2001 ein notarielles Kaufangebot für eine Fläche von etwa 17,65 ha beurkunden. Dieses Kaufangebot kann die Gemeinde bis zum 31.12.2004 annehmen und ist bis dahin wirtschaftlich nicht gebunden.

Nach Maßgabe der notariellen Urkunde hat die Gemeinde darüber hinaus die Möglichkeit, Ausgleichsflächen aus Gründen des Naturschutzes zum Verkehrswert zu erwerben, wobei der Verkehrswert (Kaufpreis) vom Gutachterausschuss des Landkreises Starnberg festgestellt wird.

Die Fläche von 17,65 ha liegt im Osten der Gemarkung Etterschlag, unmittelbar an der Ausfahrt der A96 Wörthsee und verfügt damit über einen unmittelbaren Autobahnanschluss.

Die Vertragsbeurkundung vom 21.03.2001 eröffnet der Gemeinde Wörthsee die Möglichkeit der Entwicklung eines Gewerbegebietes mit hohen städtebaulicher Qualität. Die etwaigen künftigen gewerblichen Nutzflächen sind in die Landschaft einzupassen und intensiv einzugrünen.

Die Gemeinde Wörthsee als mögliche künftige alleinige Eigentümerin des Gebietes kann darüber hinaus selbst entscheiden, welche Gewerbebetriebe angesiedelt oder abgelehnt werden und damit sind die Interessen der Bevölkerung stärker gewahrt als bei der Verwertung eines Gewerbegebietes durch einen Privaten.

Die Planungsüberlegungen der Gemeinde beginnen erst jetzt. Die Bürger werden beteiligt und gehört. Negative Auswirkungen dieser Entwicklung, wie Belastungen durch stärkeren Verkehr und Immissionen sollen vermieden werden.

Die Gemeinde Wörthsee musste sich bisher mit Informationen für die Öffentlichkeit zurückhalten, um die Grundstücksverhandlungen, die für die Gemeinde Herr Rechtsanwalt Walter Labbé aus München geführt hat, nicht zu gefährden. Nunmehr soll die Angelegenheit aber in öffentlichen Gemeinderatssitzungen behandelt und alle Argumente öffentlich ausgetauscht werden.

Für die Gemeinde Wörthsee und ihre Bevölkerung geht es nunmehr darum, die Chance zu nutzen, die sich daraus ergibt, dass die Gemeinde über sämtliche benötigten Flächen frei verfügen kann. Die Gemeinde muss in diesem Fall nicht auf wirtschaftliche Interessen von Partnern Rücksicht nehmen, sondern kann sich ausschließlich am Wohl der eigenen Bevölkerung orientieren.

Hermann Dorbath

Um diese Fläche geht es (Bild ist nicht Teil der Presseerklärung)

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